Freitag, 13. Februar 2015

Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag


Freitag, der 13. Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres findet am Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.





In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden- Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten.

Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache
In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.


Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In diesem Jahr finden drei Rauchmeldertage statt – am Freitag, dem 13. Februar, 13. März und 13. November.

Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de


Quelle: www.rauchmelder- lebensretter.de 



1 Kommentar:

  1. Tagtäglich gibt es in Deutschland Brände. Brände in unterschiedlichsten Dimensionen, angefangen bei Kellerbränden, über Fettbrände, Zimmerbrände bis hin zu kompletten Wohnungsbränden.
    Dabei sind es in 90% der Fälle nicht die Flammen selbst, die töten, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen.
    Oftmals genügen 2 bis 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen. Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon.
    In den meisten Brandfällen hätte ein Rauchmelder den Tod von Menschen verhindert!

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